1. Erste Schritte
1.1
Welche Voraussetzungen muss ich für die Vermittlung einer Arbeitsstelle erfüllen?

Pflegekräfte
Du benötigst eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft, gerne auch mit Fachweiterbildung im Funktionsbereich Intensiv / Anästhesie / IMC oder OP-Pflege.

Für alle gilt: Es gibt neben den fachlichen Qualifikationen auch einige persönliche Eigenschaften, sogenannte Softskills, die du mitbringen solltest, um in neuen Situationen besser zurecht kommen zu können. Wichtig sind Zuverlässigkeit, Flexibilität und die Fähigkeit, schnell, selbstsicher und eigenständig arbeiten zu können. Ebenso hilfreich sind auch Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen, gute kommunikative Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit.

2. Vertragsformen
2.5
Muss ich eine Nebentätigkeit bei meinem Hauptarbeitgeber anmelden?

Ja.Es besteht von deiner Seite aus eine Informationspflicht gegenüber dem Hauptarbeitgeber, wenn du beabsichtigst eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Wenn der Hauptarbeitgeber keine Nebenbeschäftigung gestattet, darfst du i.d.R. nicht zusätzlich temporär arbeiten.

2.4
Was ist die ANÜ?

ANÜ ist die Kurzform für Arbeitnehmerüberlassung. In dieser Beschäftigungsart ist Medical Experts Kern dein Arbeitgeber und wir „überlassen“ dich für die Dauer des Einsatzes der jeweiligen Einrichtung.

2.3
Was ist ein Entleiher?

Als Entleiher wird ein Unternehmen (z.B. eine Klinik) bezeichnet, das eine Arbeitnehmerüberlassung als Dienstleistung in Anspruch nimmt.

2.2
Wer ist mein Arbeitgeber?

Dein Arbeitgeber sind wir, die Medical Experts Kern GmbH. Der Arbeitsvertrag wird zwischen dir und der Firma Medical Experts Kern GmbH geschlossen.

2.1
Welche Vertragsarten gibt es bei Medical Experts Kern?

Die Arbeitsverträge sind in der Regel 1 Jahr befristet und gehen, sofern nicht anders vereinbart, danach in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.

3. Bewerbungsunterlagen
3.4
Wie reiche ich meine Unterlagen ein?

Nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder senden Sie bitte die geforderten Unterlagen eingescannt per E-Mail an info@medical-experts-kern.de

3.3
Was sollte der Lebenslauf enthalten?

Der Lebenslauf sollte aktuell in tabellarischer Form und aussagekräftig sein. Folgende Inhalte sollten nicht fehlen:

  • Persönliche Angaben und Kontaktdaten
  • Lichtbild
  • Berufs-/klinische Erfahrungen (letzte Berufsstation zuerst benennen): Ort, Einrichtung, Position und Fachbereich, Anzahl der Betten, Schwerpunkt
  • Bildungsweg (mit dem aktuellsten Abschluss beginnen)
  • Zusatzbezeichnungen
  • Falls vorhanden, dann Informationen zu:
  • Sprachkenntnisse
  • Publikationen
  • Auslandsaufenthalte
  • EDV-Kenntnisse

Link: Kontaktformular

3.2
Warum muss ich bestimmte Unterlagen einreichen?

Damit wir dich als examinierte Pflegekraft vermitteln können, müssen wir sicherstellen, dass du über die erforderlichen Berufsqualifikationen verfügst. Darüber hinaus erleichtert ein aussagekräftiges Profil jeder/jedem Personalverantwortlichen die Entscheidung.

3.1
Welche Unterlagen benötigt Medical Experts Kern im ersten Schritt von mir?

Pflegefachkräfte

  • Examensurkunde
  • Fachweiterbildungsurkunde
  • aktueller tabellarischer Lebenslauf
  • gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Nicht-EU-Bürgern: gültiger Aufenthaltstitel, ggf. mit Zusatzblatt
4. Einsätze
4.6
Was mache ich, wenn ich den Einsatz krankheitsbedingt nicht antreten kann?

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit meldest du dich bitte bis spätestens 10 Uhr des 1. Krankheitstages an deinem Einsatzort und bei Medical Experts Kern. Ab dem 3. Krankheitstag benötigst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

4.5
Wie und wann bekomme ich mein Gehalt?

Der Tätigkeitsnachweis muss unterschrieben, von der Klinik gegengezeichnet und bis spätestens zum 2. Kalendertag des Folgemonats bei uns eingereicht sein. Du erhältst zum 15. des Folgemonats das Gehalt auf dein Konto überwiesen. Natürlich ist es nach Absprache möglich, einen „Gehaltsvorschuss“, eine sogenannte Abschlagszahlung zu erhalten. Die Höhe wird individuell bei Vertragsschluss besprochen.

4.4
Checkliste für den ersten Einsatztag

Anreise
Wie komme ich am besten zum Einsatzort? Wie viel Zeitpuffer sollte ich einplanen?

Kontaktperson
Wer ist meine Ansprechpartnerin oder mein Ansprechpartner in der medizinischen Einrichtung? Wo treffe ich sie oder ihn? Über welche Telefonnummer kann ich sie oder ihn im Notfall erreichen?

Schlüssel & Co
Welche Dokumente muss ich für den ersten Einsatztag mitbringen und was sollte ich während meines Einsatzes bei mir tragen?

Lageplan
Wo kann ich meine persönlichen Sachen einschließen? Wo kann ich parken?

Technik
Welche medizinischen Geräte und Computerprogramme werden genutzt? Wer kann mir eine Einführung geben?

Klinikrichtlinien
Gibt es klinikspezifische Richtlinien?

Kolleginnen und Kollegen
Mit wem arbeite ich zusammen? Wen kann ich bei fachlichen, technischen oder organisatorischen Fragen kontaktieren?

Arbeitsnachweis
Wer unterzeichnet meinen Stundenzettel?

4.3
Bekomme ich eine Unterkunft gestellt?

Für die Dauer deines Einsatzes wird i.d.R. eine Unterkunft durch die jeweilige Einsatzklinik gestellt. Je nach Situation suchen wir auch direkt eine Unterkunft für dich. Hierbei entstehen keinerlei zusätzlichen Kosten für dich.

Falls du mit Haustieren reist, geben wir unser Bestes, dass es dich begleiten darf.

4.2
Werden Fahrtkosten übernommen?

Wir übernehmen i.d.R. eine monatliche Anreise zum Kunden. Die restlichen Kosten können i.d.R. bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Ob wir deine Reise- oder Fahrtkosten übernehmen, beantwortet dir gerne deine Ansprechpartnerin bzw. -partner bei Medical Experts Kern.

4.1
Wie lange ist üblicherweise die Dauer der Einsätze?

Die Beschäftigungsdauer richtet sich nach dem Bedarf des Entleihers. Der einzelne Leiharbeitnehmer darf jedoch grundsätzlich maximal 18 Monate am Stück bei einem Entleiher beschäftigt sein. Danach muss der Arbeitnehmer für mind. 3 Monate und 1 Tag den Entleiher wechseln. Erfahrungsgemäß liegt die Mindesteinsatzdauer bei einem Entleiher bei einem Monat.

Jeder Einsatz wird vor Ort mit dir besprochen. Uns, aber auch den Kliniken, ist es wichtig, dass Sie gut eingearbeitet und in das Team integriert werden. Dies ist bei häufigen kurzen Einsätzen oft nicht möglich.

5. Datenschutz
5.2
Sind meine Daten sicher?

Datenschutz ist uns wichtig. Wir verarbeiten deine Daten gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Detaillierte Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung.

5.1
Wer bekommt meine Unterlagen?

Alle Unterlagen, die du bei uns einreichst, werden vertraulich behandelt. Detaillierte Informationen zu den Empfängerinnen und Empfängern findest du in unserer Datenschutzerklärung.

6. Allgemeines
6.7
Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Hier geht es zum Organigramm und zu Ihren Ansprechpartnern.

Deine Frage wurde noch nicht beantwortet? Dann rufe uns unter 06341-988998-0 an oder schreibe uns eine
E-Mail an: info@medical-experts-kern.de

6.6
Kann ich mich bei der Medical Experts Kern GmbH weiterbilden?

Wer stehen bleibt, verliert! Daher sind wir als Unternehmen stark daran interessiert, dass du dich als Mitarbeiter kontinuierlich weiterentwickelst. Hierfür haben wir für unsere Mitarbeiter den internen Schulungsbereich Pflegecampus geschaffen. Hier kannst du nach Belieben an diversen lehrreichen Schulungen teilnehmen.

Solltest du an einer externen Schulung interessiert sein, scheue dich nicht uns zu kontaktieren, wir finden dann gemeinsam eine Möglichkeit dies umzusetzen.

Ansprechpartner für externe Schulungen und Weiterbildungen:

Timo Kern
Chief Executive Officer
Tel.: 06341 / 988 998 – 2
Mobil: 0157 / 558 590 21
E-Mail:  t.kern@medical-experts-kern.de

6.5
Bekomme ich Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Ja, dies kannst du dem IGZ Tarifwerk entnehmen.

Tarifvertrag iGZ-DGB 2020 – 2022

6.4
Wie berechnet sich mein Gehalt im Urlaub oder Krankheit?

Volle Lohnfortzahlung im Urlaub und Krankheit anhand von Schnittlohn der letzten 3 Monate.

6.3
Bin ich bei einer Anstellung bei Medical Experts Kern sozialversichert?

Ja, du bist in jedem Fall, wie in jedem Anstellungsverhältnis, sozialversichert.

6.2
Habe ich Urlaubsanspruch?

Ja, du hast Anspruch im Rahmen des iGZ-Tarifwerks

Tarifvertrag iGZ-DGB 2020 – 2022

6.1
Was sind die Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung?

Passgenaue Einsätze
deinen Wünschen entsprechend

Selbstbestimmung und Flexibilität
Du bestimmst deine Dienste hinsichtlich Zeitraum und Umfang selbst und hast Mitsprache bei der Dienstplangestaltung

Vielfältige Einblicke
Lerne unterschiedliche medizinische Einrichtungen kennen und sammle enorme Berufs- und Lebenserfahrung

Spitzenkonditionen
Profitiere von einer attraktiven Vergütung und Sonderleistungen

Arbeiten, wo andere Urlaub machen
Lerne Deutschland in all seiner Vielfalt kennen

Verbinden das Schöne mit dem Nützlichen
Arbeite zum Beispiel auch einmal dort, wo Freunde wohnen oder du schon immer mal hin reisen wolltest

7. Informationen zu Arbeitsunfällen
7.7
Antworten rund um das Thema Coronavirus

Für alle Fragen zum Thema Coronavirus haben wir eine eigene FAQ geschaffen. Hier findest du Antworten zu Fragen rund um deinen Einsatz und dein Verhalten im Falle einer Erkrankung bzw. eines Verdachtes darauf sowie weiterführende Informationen von öffentlichen Stellen.

7.6
Sind Dienstreisen zu den Kliniken und wieder nach Hause ebenfalls versichert?

Natürlich Ja! Sollten sich Unfälle auf Dienstreisen ereignen, bezeichnet man diese als Wegeunfälle. Für die Fahrt zum Arbeitsplatz hat der Versicherte die freie Wahl bezüglich Fahrstrecke und Verkehrsmittel. Allerdings darf er von der gewählten Strecke nicht abweichen oder die Fahrt für private Aktivitäten unterbrechen. Für diese Zeiträume der Abweichungen und private Aktivitäten erlischt der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft.

Medical Experts Kern GmbH:
Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg

7.5
Welche Leistungen kann ich nach einem Arbeitsunfall beanspruchen?

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie zunächst die gewohnte Lohnfortzahlung. Danach übernimmt die Berufsgenossenschaft und zahlt u. a. Verletztengeld. Neben dem Verletztengeld, das bei einem Arbeitsunfall mit Langzeitfolgen den Lebensunterhalt sichern soll, besteht auch die Möglichkeit, Kosten in Bezug auf Rehabilitationsmaßnahmen erstattet zu bekommen. Dazu zählen unter anderem:

  • die Umrüstung eines Kfz,
  • die Umgestaltung der Wohnung oder eines Arbeitsplatzes,
  • spezielles Schuhwerk, Rollstühle,
  • Fahrtkosten zu Behandlungen sowie
  • Verletztenrente, wenn nach Ende der Arbeitsunfähigkeit weiterhin größere Einschränkungen durch die Unfallfolgen bestehen.
7.4
Warum muss ich Arbeitsunfälle dokumentieren?

Der Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaften kann nur bestehen, wenn diese von deinem Unfall Kenntnis erlangen. Ein Bagatellunfall (bspw. Stich-/Schnittverletzung) muss im ersten Augenblick nicht zwangsläufig zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, kann jedoch schwerwiegende Spätfolgen nach sich ziehen. Diese Spätfolgen werden nur anerkannt, wenn der ursprüngliche Unfall ausreichend dokumentiert/gemeldet worden ist.

7.3
Wie handle ich nach einem Arbeitsunfall richtig?

Sollte sich ein Arbeits- oder Wegeunfall ereignet haben, bist du verpflichtet, dies unverzüglich zu melden. Bitte informiere die Stationsleitung und direkt im Anschluss uns!

Zudem musst du dich in das Verbandbuch des Kunden und in unser Verbandbuch eintragen. Unser ausgefülltes Verbandbuch schickst du bitte an: arbeitsschutz@medical-experts-kern.de

Hier findest du das Verbandbuch:
Arbeitsunfall-Verbandbuch Medical-Experts-Kern

7.2
Was ist ein Wegeunfall?

Auf dem Hinweg und auf dem Rückweg zur Arbeitsstelle sind die Mitarbeitenden über den jeweiligen Unfallversicherungsträger versichert. Hierbei ist nicht entscheidend, welches Fortbewegungsmittel genutzt wird.

7.1
Was ist ein Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit oder auf Arbeits- und Dienstwegen erleiden. Es muss also ein ursächlicher Zusammenhang zu der beruflichen Tätigkeit bestehen. Arbeits- und Wegeunfälle fallen unter den Unfallversicherungsschutz der Berufsgenossenschaften.

Team: Akademie

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